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Mit der Einführung des Solarpakets wird es zukünftig einfacher für Mieter und Eigentümer, ein Steckersolargerät auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse zu installieren. Durch den Abbau von bürokratischen Hürden haben nun mehr Menschen die Möglichkeit, kleine Mengen Strom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Darüber hinaus dürfen die sogenannten Balkonkraftwerke nun eine größere Leistung erbringen. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen dazu.

Welche Art von Balkonkraftwerk darf ich zukünftig installieren?

Bisher mussten Hersteller von Balkonkraftwerken die Leistung ihrer Anlagen auf 600 Watt begrenzen, da Fachleute befürchteten, dass das Stromnetz durch eine größere Menge eingespeisten Stroms überlastet werden könnte. Dies wurde in der neuesten Ausgabe des "test"-Magazins (5/2024) von der Stiftung Warentest festgehalten.

Ab sofort dürfen die Anlagen jedoch bis zu 800 Watt leisten. Laut der Zeitschrift ist dies sogar für bereits verkaufte Steckersolargeräte möglich. Betreiber müssen jedoch ihren Wechselrichter auf die höhere Leistung umstellen lassen.

Darüber hinaus können die kleinen Solarpaneele nun auch problemlos mit einer herkömmlichen Schuko-Steckdose ans Stromnetz angeschlossen werden. Dies erleichtert die Installation erheblich, da auf vielen Balkonen oder Terrassen bereits eine normale Steckdose vorhanden ist. Früher war oft eine separate Energiesteckdose erforderlich, die vorher von Verbrauchern eingerichtet werden musste.

Benötige ich vor der Installation einen neuen Stromzähler?

Nein, die Installation neuer Steckersolargeräte scheitert nun nicht mehr daran, dass zuerst ein digitaler Stromzähler installiert werden muss. Übergangsweise können die Anlagen auch mit dem Netz verbunden werden, wenn noch ein alter, sogenannter Ferraris-Zähler vorhanden ist. Wenn Strom ins Netz eingespeist wird, läuft dieser Zähler rückwärts, was bedeutet, dass Verbraucher weniger Geld für Strom bezahlen.

Allerdings müssen Betreiber von Messstellen die Zähler innerhalb von vier Monaten nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen, wie im "test"-Magazin angegeben. Sobald der neue digitale Stromzähler installiert ist, wird nicht genutzter Solarstrom kostenlos ins Netz eingespeist.

Muss ich meinen Vermieter oder den Eigentümerverband vor der Installation um Erlaubnis fragen?

Ja, trotz der Einführung des Solarpakets bleibt diese Verpflichtung bestehen. Allerdings ändert sich nun Folgendes: Die Installation eines Steckersolargeräts gilt nun als privilegierte Maßnahme. Vermieter oder Eigentümergemeinschaften können den Wunsch eines Mieters oder Eigentümers, ein solches Gerät anzubringen, nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.

Wo muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?

Bisher mussten Nutzer von Balkonkraftwerken ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Diese Anforderung besteht jedoch seit dem 1. April 2024 nicht mehr.

Nun reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Die Behörde leitet die Anmeldung dann an den Netzbetreiber weiter.