WANN BRAUCHE ICH EINEN ENERGIEAUSWEIS?
Wenn Sie Ihr Haus vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Dies gilt auch für Neubauten, bei denen ein Energieausweis verpflichtend ist. Generell unterscheidet man zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Es ist nicht jedem Hausbesitzer freigestellt, welche Art von Ausweis er wählen kann.
Bedarfsorientierter Ausweis
Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist laut Gesetz ein bedarfsorientierter Ausweis erforderlich.
Ein qualifizierter Energieberater ermittelt den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes anhand verschiedener Informationen, darunter das Baujahr, die Gebäudedaten, der energetische Zustand der Gebäudehülle und die Art des Heizsystems. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter jährlich für Heizung und Warmwasser theoretisch unter festgelegten Bedingungen benötigt wird - unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Ein qualifizierter Energieberater ermittelt den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes anhand verschiedener Informationen, darunter das Baujahr, die Gebäudedaten, der energetische Zustand der Gebäudehülle und die Art des Heizsystems. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter jährlich für Heizung und Warmwasser theoretisch unter festgelegten Bedingungen benötigt wird - unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Verbrauchsorientierter Ausweis
Für modernisierte oder nach dem 1. November 1977 erbauten Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht auch die Möglichkeit, einen verbrauchsorientierten Energieausweis zu beantragen.
Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Endenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr für Heizung und, falls vorhanden, Warmwasser. Hierbei werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre als Grundlage genommen. Zusätzlich werden auch weitere Wärmequellen wie Kaminöfen sowie Leerstand berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis gibt somit Aufschluss über den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner.
Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Endenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr für Heizung und, falls vorhanden, Warmwasser. Hierbei werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre als Grundlage genommen. Zusätzlich werden auch weitere Wärmequellen wie Kaminöfen sowie Leerstand berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis gibt somit Aufschluss über den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner.
Nicht alle Ausweise sind vergleichbar
Auch wenn die Ausweise optisch gleich aussehen, sind Bedarfs- und Verbrauchsausweise nicht miteinander vergleichbar. Das trifft auch auf ältere Energieausweise zu. Ein Haus, das in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld der Farbskala erscheint, würde nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) nur noch rot (= ineffizient) erreichen. Generell verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihre Gültigkeit.
Zur Erstellung des Energieausweises benötigt man folgende Unterlagen:
- Informationen über die Daten des Gebäudes wie Baujahr und Flächen müssen angegeben werden.
- Es ist wichtig, Informationen über das Alter und die Art der Heizungsanlage, den verwendeten Brennstoff (z.B. Öl oder Gas), die Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral) sowie zusätzliche Feuerstätten wie Kaminöfen anzugeben. Außerdem sollte eine Messbescheinigung des Schornsteinfegers vorhanden sein.
- Es ist relevant, Informationen über bereits durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder den Austausch der Fenster anzugeben.
- Es sollten Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder von Lüftungsanlagen gemacht werden.
- Bei Verbrauchsausweisen ist die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre anzugeben.
'Wir kümmern uns um Ihren Energieausweis!
Wenn Sie sich dafür entscheiden, uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu beauftragen, werden wir die Kosten für Ihren Energieausweis übernehmen!
Nähere Informationen erhalten Sie von:

Herrn Eckhard H. Imruck
Telefon: 06133 924180
E-Mail: info@ipm-immo.de
Spiegelbergstraße 37
55283 Nierstein
Telefon: 06133 924180
E-Mail: info@ipm-immo.de
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