Notartermin – Alles unter Dach und Fach
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihrer Immobilie immer näher. Das Treffen beider Vertragsparteien - Verkäufer und Käufer - beim Notar ist wichtig. Warum das so ist und was auf Sie zukommt, lesen Sie hier.
Beurkundung des Kaufvertrags für eine Immobilie
Um einen Haus- und Wohnungsverkauf rechtskräftig abzuschließen, braucht es eine notarielle Urkunde. Einen solchen Notarvertrag erhält man vom Notar. Dafür wird ein Termin vereinbart, zu dem alle Parteien - Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer - eingeladen werden. Hier wird der Kaufvertrag unterzeichnet und besiegelt. Damit gehört der Termin beim Notar zu den abschließenden und relevantesten Schritten während eines Verkaufsprozesses. Erfahren Sie hier, wie Sie sich auf den Termin vorbereiten können und was während des Treffens und danach passiert.
Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?
Bevor ein Notartermin im Rahmen eines Immobilienverkaufs vereinbart werden kann, müssen Sie als Immobilienverkäufer einiges erledigen. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Käufer Ihrer Immobilie auf einen Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung geeinigt haben. Auch die Zahlungsmodalitäten sollten Sie im Vorfeld geklärt haben. Hat der Käufer Ihnen eine Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstituts vorgelegt? Ist das alles erledigt, kann ein Termin festgelegt werden.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt. Um den Notarvertrag vorbereiten zu können, braucht der Notar einige Unterlagen von Ihnen. Dafür benötigt er vor allem Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem die Immobilie übergeben werden soll. Ferner müssen Sie ihn über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, beispielsweise über die Übernahme von Möbeln. Hat Ihre Immobilie gravierende Sachmängel? Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt. Um den Notarvertrag vorbereiten zu können, braucht der Notar einige Unterlagen von Ihnen. Dafür benötigt er vor allem Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem die Immobilie übergeben werden soll. Ferner müssen Sie ihn über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, beispielsweise über die Übernahme von Möbeln. Hat Ihre Immobilie gravierende Sachmängel? Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen.
Wie läuft der Notartermin ab?

Der Termin beginnt meist damit, dass der Notar den gesamten Kaufvertrag in seiner letzten und aktuellen Form vorliest. Damit sollen beide Vertragsparteien noch einmal die Chance erhalten, aufkommende Fragen zu den Inhalten des Vertrags zu stellen und Unklarheiten zu äußern.
Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer fungiert, berät er während des Treffens beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch auch noch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.
Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer fungiert, berät er während des Treffens beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch auch noch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Treffens zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag.
Wie lange dauert der Notartermin?
Die Länge des Treffens beim Notar kann sehr variieren. Das hängt besonders davon ab, wie viele Fragen gestellt und Änderungswünsche geäußert werden. Muss der Notar viele juristische Sachen erklären, Unstimmigkeiten erläutern und Korrekturen oder Änderungen eintragen, dann kostet das Zeit. Ein solcher Notartermin dauert in der Regel 60 Minuten.
Was geschieht nach dem Notartermin?

Nach dem Termin hat der Notar einiges zu tun. Unter anderem informiert er das zuständige Finanzamt, dass Ihre Immobilie rechtskräftig verkauft wurde. So kann das Amt einen Grunderwerbsteuerbescheid aufsetzen und diesen an den neuen Besitzer schicken. Er kümmert sich weiterhin darum, dass die neuen Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt werden.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Treffens zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag.
Wir vermitteln Ihre Immobilie - schreiben Sie uns eine Nachricht
Sie möchten erfolgreich eine Immobilie verkaufen? Wir begleiten Sie professionell von A bis Z bei Ihrem Immobilienverkauf. Auch rund um den Notartermin stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie vertrauensvoll, gezielt und umfangreich.
Weitere Ratgeber-Beiträge
Der Notarvertrag – ohne geht’s nicht
04.01.2024 - Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, kommt um einen Notar nicht herum. Denn eine rechtskräftige Eigentumsübertragung ist erst nach Unterzeichnung eines notariell beglaubigten Vertrages, des sogenannten Notarvertrages, mögl... weiterlesen
Erbbaurecht – So profitieren Sie dauerhaft von Ihrem Grundstück
03.01.2024 - Sie besitzen in Musterstadt ein Grundstück? Sie möchten es jedoch nicht verkaufen? Dann kommt eventuell ein Erbbaurecht für Sie infrage. Beim Erbbaurecht bleiben Sie der Grundstückseigentümer und erhalten eine jährliche Pach... weiterlesen
Grundbuch und Grundbucheintrag – gut zu wissen
04.01.2024 - Im Zuge eines Immobilienverkaufs spielen das Grundbuch und der Grundbucheintrag eine äußerst wichtige Rolle. Dieses juristische Dokument hält fest, wer genau Eigentümer des Grundstücks und der damit zusammenhängen Immobilie i... weiterlesen
Immobilieneigentümer können nun wieder von der KfW staatliche Mittel beantragen
23.02.2024 - Wer klimafreundlich bauen oder eine Immobilie altersgerecht umbauen will, kann wieder Fördergeld und zinsverbilligte Kredite vom Bund beantragen. weiterlesen
News
Aktuelle Gesuche
05.08.2025 - Wir suchen für unsere vorgemerkten Kunden das passende Objekt.Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Auswahl uns... weiter
Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
05.03.2025 - Wenn Sie Ihr Haus vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie potenziellen Interessenten einen Energieausweis... weiter
Ratgeber-Beiträge
Immobilienverkauf im Alter
Befinden Sie sich bereits im Senioralter und sind im Besitz einer Immobilie in Nierstein o... weiterSo wirkt sich die Energieeffizienzklasse auf den Immobilienwert aus
Wie stark sich eine gute Energiebilanz auf den Angebotspreis von Häusern und Wohnungen aus... weiterNotartermin – Alles unter Dach und Fach
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihre... weiterImmobilieneigentümer können nun wieder von der KfW staatliche Mittel beantragen
Wer klimafreundlich bauen oder eine Immobilie altersgerecht umbauen will, kann wieder Förd... weiterDer Notarvertrag – ohne geht’s nicht
Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, kommt um einen Notar nicht herum. Denn eine rechts... weiterGrundbuch und Grundbucheintrag – gut zu wissen
Im Zuge eines Immobilienverkaufs spielen das Grundbuch und der Grundbucheintrag eine äußer... weiterErbbaurecht – So profitieren Sie dauerhaft von Ihrem Grundstück
Sie besitzen in Musterstadt ein Grundstück? Sie möchten es jedoch nicht verkaufen? Dann ko... weiterWissenswertes rund um den Bodenrichtwert
Sie möchten eine Immobilie verkaufen in Musterstadt? Wissen Sie schon, wie viel Sie für Ih... weiter
Unsere neuesten Objekte
-
Modernes Ein-Zweifamilienhaus in ruhiger Lage
-
Zeitgemäße 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit Tiefgaragenstellplatz
-
1. Großzügiges Anwesen mit zwei Häusern, zwei Straßenzugängen und Garage – Ideal für Familien
-
Abrissgrundstück in ruhiger Anliegerstraße
-
Mehrgenerationenhaus oder Wohn- und Geschäftshaus!?
-
Loft-Haus für Individualisten!
-
Hochwertiges EFH mit ELW - Kaufpreis VHB














