Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Sie kennen eine Immobilie in Rheinhessen, die verkauft werden soll? Dann informieren Sie uns! Denn wir belohnen Ihren Tipp mit 500,00 EUR, wenn es zu einem notariellen Kaufvertrag führt.
Um für die Tippgeber-Prämie berechtigt zu sein, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Objekt darf uns bisher nicht bekannt sein, es liegt in der Region Rheinhessen, es darf kein Maklerauftrag vorliegen und es darf noch nicht beworben werden.
Wenn Sie also jemanden kennen – sei es aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis – der oder die seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Senden Sie uns einfach die Ihnen bekannten Fakten über unser Kontaktformular. Besonders wichtig sind Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie selbst und Ihre eigenen Kontaktangaben. Je besser Sie uns informieren, desto mehr können wir für Sie tun.
Um für die Tippgeber-Prämie berechtigt zu sein, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Objekt darf uns bisher nicht bekannt sein, es liegt in der Region Rheinhessen, es darf kein Maklerauftrag vorliegen und es darf noch nicht beworben werden.
Wenn Sie also jemanden kennen – sei es aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis – der oder die seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Senden Sie uns einfach die Ihnen bekannten Fakten über unser Kontaktformular. Besonders wichtig sind Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie selbst und Ihre eigenen Kontaktangaben. Je besser Sie uns informieren, desto mehr können wir für Sie tun.

Wir berücksichtigen ausschließlich Objekte, die bisher nicht in unserer Datenbank erfasst sind. Zudem sind Immobilien ausgeschlossen, die uns bereits von einem anderen Informanten mitgeteilt wurden. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, bestimmte Objekte abzulehnen.
Sofern die Immobilie den genannten Anforderungen entspricht, werden wir den Eigentümer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Eigentümer im Voraus über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich seine Zustimmung ein und geben Sie an, dass wir uns mit ihm in Verbindung setzen werden. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp jedoch auch völlig anonym entgegen. Ihr Name wird in diesem Fall nicht gegenüber Dritten erwähnt.
Sofern die Immobilie den genannten Anforderungen entspricht, werden wir den Eigentümer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Eigentümer im Voraus über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich seine Zustimmung ein und geben Sie an, dass wir uns mit ihm in Verbindung setzen werden. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp jedoch auch völlig anonym entgegen. Ihr Name wird in diesem Fall nicht gegenüber Dritten erwähnt.
Wenn Sie unser Kontaktformular verwenden, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihrer übermittelten Daten. Falls Sie uns Ihren Tipp per Brief oder E-Mail zukommen lassen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Personen, die aus berufsethischen Gründen keine Provision annehmen dürfen, sind von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen. Hierzu zählen beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberater. Selbstverständlich freuen wir uns dennoch über wertvolle Hinweise aus diesem Personenkreis.
