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Bei unserem Angebot handelt es sich um ein etwa 910 m² großes Grundstück, das mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut ist. Die Bauausführung und die jetzige Grundrissgestaltung des Hauses entsprechen nicht mehr den modernen Standards und sollten daher einem Abriss weichen.
Der einst liebevoll gestaltete Garten ist mittlerweile verwildert, während das Grundstück von ungepflegten Sträuchern und Bäumen umgeben ist, die den nostalgischen Charme vergangener Zeiten erahnen lassen.
Dennoch ist das Grundstück an sich eine wahre Rarität, die aufgrund ihrer Größe und den potenziellen Möglichkeiten für künftige Bautätigkeiten einen hohen Wert aufweist. Die ruhige Lage in einer Anliegerstraße schafft eine idyllische Atmosphäre, fernab des hektischen Lebens mit nur geringem Verkehrsaufkommen. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch Einfamilienhäuser aus, was dem Viertel ein familiäres und behagliches Ambiente verleiht.
Der Abriss des bestehenden Hauses und die geplante Neubebauung bieten eine vielversprechende Gelegenheit zur modernen und zeitgerechten Entwicklung, die den Wert der Umgebung weiter anheben könnte. Trotz der bevorstehenden Veränderungen bleibt die Ruhe sowie der Charme der Straße erhalten, und das Grundstück präsentiert sich als attraktives Projekt für die kommenden Jahre.
In der unmittelbaren Nachbarschaft befindet sich bereits eine vergleichbare Bebauung. Dort wurden zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss realisiert. Eine zukünftige Bebauung könnte in ähnlicher oder vergleichbarer Art gestaltet werden.
Nähere Informationen auf Anfrage!
Nach Informationen der Gemeinde Bobenheim-Roxheim liegt das zum Verkauf stehende Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Daher orientiert sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben an den Bestimmungen des § 34 BauGB sowie den §§ 66 ff. der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren).
§ 34 BauGB stellt einen zentralen Aspekt des deutschen Baurechts dar und regelt die Bebauung von Grundstücken innerhalb eines bebauten Ortsteils, sofern kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.
Bauprojekte im Innenbereich, die unter § 34 BauGB fallen, sind genehmigungsfähig, wenn sie hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksflächen die Charakteristik der unmittelbaren Umgebung berücksichtigen. Dies bedeutet, dass neue Bauvorhaben sich ansprechend in das bestehende Stadtbild eingliedern sollen.
Die Erschließung des Bauprojekts muss gewährleistet sein, was bedeutet, dass eine adäquate Infrastruktur, wie Straßen sowie Wasser- und Stromversorgung, vorhanden sein muss.
Die vorgenannten Angaben sollen dazu dienen, Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen Rahmenbedingungen des Objekts zu geben.
Weitere Objektunterlagen wie Grundrisspläne, Grundbuchauszug, Lageplan etc. können wir Ihnen selbstverständlich kurzfristig zur Verfügung stellen.
Dieses Angebot unterbreiten wir Ihnen auf Basis unserer als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unser Angebot wurde von uns aufgrund von Angaben und Unterlagen Dritter – insbesondere des Verkäufers – zusammengestellt.
Bei aller Sorgfalt können wir eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernehmen. Ebenso wenig können wir eine anderweitige Veräußerung ausschließen.
Nähere Angaben auf Anfrage!
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Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Wertermittlung. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS) bestimmt Eckhard Imruck den Wert Ihrer Immobilie.
Außerdem geben wir Ihnen unsere Einschätzung in das aktuelle Kauf- und Nachfrageverhalten.
Ansprechpartner
Telefax: 06133-92418-8
Mobil: 0172-27 37 517
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