Erbbaurecht – So profitieren Sie dauerhaft von Ihrem Grundstück
News
Aktuelle Gesuche
05.08.2025 - Wir suchen für unsere vorgemerkten Kunden das passende Objekt.Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Auswahl uns... weiter
Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
05.03.2025 - Wenn Sie Ihr Haus vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie potenziellen Interessenten einen Energieausweis... weiter
Ratgeber-Beiträge
Immobilienverkauf im Alter
Befinden Sie sich bereits im Senioralter und sind im Besitz einer Immobilie in Nierstein o... weiterSo wirkt sich die Energieeffizienzklasse auf den Immobilienwert aus
Wie stark sich eine gute Energiebilanz auf den Angebotspreis von Häusern und Wohnungen aus... weiterNotartermin – Alles unter Dach und Fach
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihre... weiterImmobilieneigentümer können nun wieder von der KfW staatliche Mittel beantragen
Wer klimafreundlich bauen oder eine Immobilie altersgerecht umbauen will, kann wieder Förd... weiterDer Notarvertrag – ohne geht’s nicht
Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, kommt um einen Notar nicht herum. Denn eine rechts... weiterGrundbuch und Grundbucheintrag – gut zu wissen
Im Zuge eines Immobilienverkaufs spielen das Grundbuch und der Grundbucheintrag eine äußer... weiterWissenswertes rund um den Bodenrichtwert
Sie möchten eine Immobilie verkaufen in Musterstadt? Wissen Sie schon, wie viel Sie für Ih... weiterErbbaurecht – So profitieren Sie dauerhaft von Ihrem Grundstück
Sie besitzen in Musterstadt ein Grundstück? Sie möchten es jedoch nicht verkaufen? Dann ko... weiter
Unsere neuesten Objekte
-
Modernes Ein-Zweifamilienhaus in ruhiger Lage
-
Zeitgemäße 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit Tiefgaragenstellplatz
-
1. Großzügiges Anwesen mit zwei Häusern, zwei Straßenzugängen und Garage – Ideal für Familien
-
Abrissgrundstück in ruhiger Anliegerstraße
-
Mehrgenerationenhaus oder Wohn- und Geschäftshaus!?
-
Loft-Haus für Individualisten!
-
Hochwertiges EFH mit ELW - Kaufpreis VHB
Sie besitzen ein Baugrundstück? Sie möchten es jedoch nicht verkaufen? Dann kommt eventuell ein Erbbaurecht für Sie infrage. Beim Erbbaurecht bleiben Sie der Grundstückseigentümer und erhalten eine jährliche Pacht.
Gut zu wissen
Ein schönes Baugrundstück und darauf ein Haus – es kommt vor, dass diese beiden Immobilien völlig unterschiedliche Eigentümer haben. Hierbei sind das Grundstück und das Gebäude aufgespalten. Möglich ist diese Variante durch sogenanntes Erbbaurecht. Was das ist und wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
Erbbaurecht: Geber und Nehmer
Beim Erbbaurecht baut oder kauft ein Eigentümer eine Immobilie auf fremdem Grundstück. Das bedeutet, dass Interessenten, die ein Haus bauen wollen, nicht zwingend auch ein Grundstück dazu kaufen müssen. Mit der Möglichkeit des Erbbaurechts werden Grund und Boden von der darauf stehenden Immobilie getrennt. Dabei kann es sich sowohl um ein Wohnhaus als auch um eine Gewerbeimmobilie handeln. Am häufigsten werden auf solchen Grundstücken jedoch Gebäude zur privaten Nutzung errichtet.

Der Eigentümer des Grundstücks fungiert dabei als Erbbaurecht-Geber. Er stellt seine Immobilie – das Grundstück – zur Verfügung und räumt dem Erbbaurecht-Nehmer das Recht ein, auf seinem Grund und Boden eine Immobilie zu bauen. Für dieses Nutzungsrecht erhält der Erbbaurecht-Geber vom Erbbaurecht-Nehmer eine Gegenleistung.
Erbbauzins – die Gegenleistung für ein Grundstück
Der Erbbaurecht-Nehmer ist alleiniger Eigentümer des Gebäudes, welches er auf dem fremden Grundstück gebaut hat. Das Grundstück erhält er jedoch nicht umsonst. Als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks muss er dem Erbbaurecht-Geber einen sogenannten Erbbauzins zahlen.
Der Erbbauzins ist eine Art Miete, die jährlich gezahlt werden muss. Die Höhe beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Maßgeblich für die Berechnung des Betrags ist der Bodenwert des Grundstücks
Der Erbbauzins ist eine Art Miete, die jährlich gezahlt werden muss. Die Höhe beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Maßgeblich für die Berechnung des Betrags ist der Bodenwert des Grundstücks
Erbbaurechtsvertrag
Ein Erbbaurechtsvertrag wird meist auf mindestens 50 bis etwa 99 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit kann frei verhandelt werden und ist im Vertrag festgesetzt. Läuft der Vertrag und damit die darin vereinbarte Dauer aus, erlischt das Erbbaurecht. Der Vertrag kann jedoch beliebig oft verlängert oder neu aufgesetzt werden.
Dieses Recht der Nutzung eines fremden Grundstücks wird im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch eingetragen. Ein Erbbaurecht darf verkauft, vererbt, beliehen oder übertragen werden, ohne dass es erlischt.
Dieses Recht der Nutzung eines fremden Grundstücks wird im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch eingetragen. Ein Erbbaurecht darf verkauft, vererbt, beliehen oder übertragen werden, ohne dass es erlischt.

Weitere Ratgeber-Beiträge
Immobilienverkauf im Alter
02.09.2024 - Befinden Sie sich bereits im Senioralter und sind im Besitz einer Immobilie in Nierstein oder der näheren Umgebung? Sind Sie interessiert daran, Ihr Eigenheim zu verkaufen und suchen nach einer passenden Wohnung? Dann sind Si... weiterlesen
So wirkt sich die Energieeffizienzklasse auf den Immobilienwert aus
15.07.2024 - Wie stark sich eine gute Energiebilanz auf den Angebotspreis von Häusern und Wohnungen auswirkt, hat das Immobilienportal Immowelt beleuchtet. weiterlesen
Notartermin – Alles unter Dach und Fach
04.04.2024 - Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihrer Immobilie immer näher. Das Treffen beider Vertragsparteien – Verkäufer und Käufer - beim Notar ist wichtig. Warum ist das so und was ... weiterlesen













