AGB
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Objektanbieter stammen und von uns auf deren Richtigkeit und Nutzungsrechte hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache unseres Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu über-prüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weiter-gegebenen Informationen keinerlei Haftung.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnach-weise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
Handelt es sich bei uns und unserem Kunden um Vollkaufleute i. S. des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Mainz von uns vereinbart.
Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionsätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw.
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Objektanbieter stammen und von uns auf deren Richtigkeit und Nutzungsrechte hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache unseres Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu über-prüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weiter-gegebenen Informationen keinerlei Haftung.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnach-weise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
Handelt es sich bei uns und unserem Kunden um Vollkaufleute i. S. des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Mainz von uns vereinbart.
Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionsätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw.
umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisions-pflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorges-henen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgs-falle d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kun-den/den Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:
Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer
3 % und vom Verkäufer ebenfalls 3 % (wenn nichts anderes vereinbart wurde).
Geschäfts- und Unternehmensverkäufe (An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen): von der gesamten Vertragssumme 5 %.
Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
Ladenvermietung: 3 Nettomieten vom Mieter.
Sonstige gewerbliche Vermietung (Miet-, Pacht-, Leasingverträge u. a. von Gewerbeflächen, Büros, Hallen u. Ä. m.) vom Nutzer: Bei Vertragslaufzeiten bis zu 10 Jahren von der Nettomiete oder Pacht 3 Monatsmieten.
Die vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
IPM – Imruck - Projekt – Management
Handelsregister Mainz – HRA 41611
Inhaber: Eckhard H. Imruck e.K.
Spiegelbergstraße 37, 55283 Nierstein
Telefon:06133 92418-0
E-Mail: info@ipm-immo.de
Homepage: www.ipm-immo.de
Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgs-falle d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kun-den/den Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:
Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer
3 % und vom Verkäufer ebenfalls 3 % (wenn nichts anderes vereinbart wurde).
Geschäfts- und Unternehmensverkäufe (An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen): von der gesamten Vertragssumme 5 %.
Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
Ladenvermietung: 3 Nettomieten vom Mieter.
Sonstige gewerbliche Vermietung (Miet-, Pacht-, Leasingverträge u. a. von Gewerbeflächen, Büros, Hallen u. Ä. m.) vom Nutzer: Bei Vertragslaufzeiten bis zu 10 Jahren von der Nettomiete oder Pacht 3 Monatsmieten.
Die vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
IPM – Imruck - Projekt – Management
Handelsregister Mainz – HRA 41611
Inhaber: Eckhard H. Imruck e.K.
Spiegelbergstraße 37, 55283 Nierstein
Telefon:06133 92418-0
E-Mail: info@ipm-immo.de
Homepage: www.ipm-immo.de
